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Familienrecht

Bei einer anstehenden Trennung helfen wir Ihnen gerne, auch im Rahmen einer Mediation, zukünftig entstehende Spannungsfelder und Konflikte abzumildern, um in schwierigen Situationen eine zukunftsfähige Perspektive gestalten zu können.

Durch eine frühzeitige Beratung kann man Weichen stellen, damit nervenaufreibende und zeitintensive Auseinandersetzungen vermieden werden.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Gebiete, die von uns im Bereich des Familienrechts bearbeitet werden:

Zu den Hauptthemen der Tätigkeit eines Fachanwalts für Familienrecht gehören die klassischen Bereiche wie Bearbeitung sämtlicher Rechtsfragen rund um Trennung, Scheidung sowie Kindes-, Ehegatten- und Familienunterhalt, ebenso die Regelung vermögensrechtlicher Fragen (wie beispielsweise Zugewinnausgleich).

Sodann sind wir auch im fachübergreifenden Bereich des Elternunterhalts tätig, der sich als Verzahnung von sozialrechtlichen und familienrechtlichen Fragestellungen gestaltet.

Ein weiterer Komplex ist der Bereich des Kindschaftsrechts, der sich in die Gebiete Regelung von Umgangsfragen, das Besuchsrecht von nicht betreuenden Eltern mit den Kindern (z.B. auch Wechselmodell) sowie in sorgerechtliche Fragen - etwa Adoption - aufgliedert.

Wir vertreten Sie auch bei der Regelung von Fragen aus den Bereichen der eingetragenen Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Ein zudem häufig vorkommendes Tätigkeitsfeld in unserer anwaltlichen Praxis ist der Bereich des internationalen Familienrechts. Bei Eheschließungen von Menschen mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten kann es zu komplexen Problemen im Rahmen der Anwendbarkeit des Rechts kommen.

Ebenso gestalten wir für Sie den auf Ihre Lebenssituation passenden Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Kommt es zu einer akuten Konfliktsituation, beraten und vertreten wir Sie auch in Gewaltschutz- und Ehewohnungszuweisungsverfahren.

Sicher können wir etwas für Sie tun — Rufen Sie uns an